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Verbrauchendenrechte durchsetzen

Die Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts obliegt seit dem Inkrafttreten des Gesetztes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom November 2020 im Wesentlichen nur noch den qualifizierten Verbänden. Sie beobachten den Markt und gehen gegen Missstände als Träger der öffentlichen Belange und Sachwalter der Kollektivinteressen ohne eigenes finanzielles Interesse vor. In unserem Verband kümmert sich unsere Prozessabteilung in Kassel um Verfahrensführung.

Bei dem Kampf gegen Missstände und unlautere Praktiken können Verbrauchende helfen.

Grundsätze der Arbeit der Beschwerdestelle

  • Keine Täter-Opfer-Umkehr zulassen
    Es ist nicht die Schuld der Verbrauchenden, dass sich ein Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. 
  • Ermächtigen in der Breite
    Die Beschwerdestelle steht allen Verbrauchenden offen (nicht nur unseren Mitgliedern).
  • Eine Stimme verleihen
    Beschwerden darf keine Frage des Geldbeutels sein.
  • Jede Stimme zählt
    Es gibt keine unwichtigen Beschwerden.

Beschwerdestelle

Am Anfang unserer Verbandsgeschichte standen ein Missstand, die sog. „Abofallen“, und die Frage wohin wenden? Was zwei Jurist*innen im Ruhestand und ein pensionierter Polizeibeamter begann seinerzeit gründeten, wurde zunächst zu einer Anlaufstelle für Geschädigte. Es wurde Mustertexte gefertigt und ausgetauscht. 

Relativ schnell wurde aber klar, dass es juristischer Feuerkraft brauchte um dem Unwesen von Unternehmen beizukommen. Im Jahr 2012 wurde unser Zertifizierungsverfahren abgeschlossen und wir wurden Qualifizierte Einrichtung nach dem Unterlassungsklagengesetz.

Seit 2015 unterhalten wir (mit kurzen Unterbrechungen) eine Online-Beschwerdestelle für Verbrauchende. Diese entstammt der Erkenntnis, dass es für Verbrauchenden oft schwierig ist, einen zuständige Stelle für einen Beschwerde zu finden.

Verfahrenskoordination

Verbrauchendenverbände (sog. „Qualifizierte Einrichtungen“) klagen sind keine Anwälte und führen Unterlassungsklagen nicht im eigenen Interesse, sondern als Treuhänderinnen der Kollektivinteressen. Dabei werden sie also selbstlos tätig. Eine Unterlassungsklage bringt dem Verband keinen finanziellen Vorteil.

Das Gesetztes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom November 2020 betraf die Rolle der Verbrauchendenverbände sehr grundlegend. Seitdem obliegt die Durchsetzung weiter Teile des europäischen Verbraucherschutzrechts in Deutschland quasi ausschließlich den Verbänden, denn die Mitbewerber (auf die früher ein erheblicher Teil der Rechtsdurchsetzung entfiel) sind von der Rechtsdurchsetzung zu großen Teilen faktisch ausgeschlossen. 

Häufige Fragen

Das kommt darauf an. Fast immer besteht keine individuelle Klagemöglichkeit. Wenn etwa eine Pflichtangabe (Energiekennzeichnung, Preisangabe, Zinsbeispiel, Warnhinweis) fehlte, entsteht hierdurch regelmäßig kein Anspruch für die betroffene Einzelperson und wenn, ist dieser in der Regel nicht wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen.  

Das ist recht wahrscheinlich. Du kannst uns den Verstoß melden. Wenn Du Fotos oder andere Beweismittel hast, kannst Du Sie über das Meldeformular einreichen.

Wir gehen einem Verstoß immer nach. Wenn es ein gut beweisbarer Verstoß ist, werden wir wahrscheinlich das Unternehmen kontaktieren und fragen, ob es bereit und gewillt ist, einen Rechtsstreit zu vermeiden (Konsultation). Kommt es zu keiner Einigung, klagen wir.

Aber selbst, wenn es keinen klaren Beweis gibt, passiert nicht nichts. Oft bitten wir dann eine mitarbeitende Person, eine eigene Kontrolle vor Ort durchzuführen und die in der Beschwerde geschilderte Situation nachzustellen. 

Mindestens unterhalten wir ein Beschwerdeverzeichnis, in welches wir Beschwerden zu einer Branche bzw. einem bestimmten Unternehmen aufnehmen.

Das ist äußerst selten, kann aber passieren. Wir fragen daher, ob die meldende Person überhaupt bereit wäre, vor Gericht auszusagen. Wir werden Dich aber nur benennen, wenn Du damit einverstanden bist (andernfalls haben wir auch Deine Daten gar nicht, weil unser Formular sie nicht erfasst).

Nein. Das Melden ist absolut kostenfrei.

Grundsätzlich finanzieren wir uns aus Spenden, Mittelzuweisungen und Mitgliedsbeiträgen.

Falls wir ein formelles Konsultationsverfahren eröffnen machen wir einen Erstattungsanspruch gegen das Unternehmen geltend. 

Ja. am leichtesten geht das, indem Du Mitglied wirst. Deinen Mitgliedsbeitrag bestimmst Du selbst. 

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