Verfahrensgegenstand
Gegenstand der Verbandsklage: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, konkret:
- Fehlen von Preisangaben (Grundpreis)
- Kein Rechtsmissbrauch nach Kontrolle kurz nach Ende einer Umstellungsfrist
- Kein Rechtsmissbrauch wegen paralleler Kontrollen mehrer Regionalgesellschaften
- Geltendmachung von Ansprüchen nach dem UKlaG oder dem UWG, verschiedene Streitgegenstände
Anmerkung: LIDL hat u.A. kritisiert, dass unser Verband auf einer früheren Version unserer Internetseite ein Meldeformular vorgehalten hat, über welches Verstöße unmittelbar an uns gemeldet werden konnten und bei dem als Unternehmen “LIDL” voreingestellt war. Hierdurch sah sich LIDL ungerechtfertigt behandelt. Hierzu ist aus unserer Sicht Folgendes zu sagen: die Sortierung in der Liste ist damals nach Umsatz des Unternehmens erfolgt. LIDL stand als erster Eintrag in dieser Liste, weil das Unternehmens Heilbronn in Deutschland den größten Umsatz aller Lebensmittelhändler (vor ALDI Nord bzw. ALDI Süd) erzielte. Das entsprechende Formular wurde schon vor geraumer Zeit offline genommen.