Konsumentenbund siegt vor dem OLG in weiterem Verfahren gegen Lidl

Verfahrensgegenstand

Gegenstand der Verbandsklage: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, konkret:

  • Fehlen von Preisangaben (Grundpreis)
  • Kein Rechtsmissbrauch nach Kontrolle kurz nach Ende einer Umstellungsfrist
  • Kein Rechtsmissbrauch wegen paralleler Kontrollen mehrer Regionalgesellschaften
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach dem UKlaG oder dem UWG, verschiedene Streitgegenstände

Anmerkung: LIDL hat u.A. kritisiert, dass unser Verband auf einer früheren Version unserer Internetseite ein Meldeformular vorgehalten hat, über welches Verstöße unmittelbar an uns gemeldet werden konnten und bei dem als Unternehmen “LIDL” voreingestellt war. Hierdurch sah sich LIDL ungerechtfertigt behandelt. Hierzu ist aus unserer Sicht Folgendes zu sagen: die Sortierung in der Liste ist damals nach Umsatz des Unternehmens erfolgt. LIDL stand als erster Eintrag in dieser Liste, weil das Unternehmens Heilbronn in Deutschland den größten Umsatz aller Lebensmittelhändler (vor ALDI Nord bzw. ALDI Süd) erzielte. Das entsprechende Formular wurde schon vor geraumer Zeit offline genommen.

Unsere Arbeit braucht Dich…

Du denkst, dass Du bei diesem Unternehmen einen ähnlichen Verstoß gefunden hast? Das interessiert uns! Du kannst uns einen Folgeverstoß bei Lidl Regionalgesellschaft melden. Wir prüfen Deine Meldung und kümmern uns ggf. um die Durchsetzung der Strafe gegen das Unternehmen. Ordnungsgelder fließen der Staatskasse zu.

Hinweis: Nach Art. 13 EU-Verbandsklagenrichtlinie ist jeder klagefähige Verbraucherverband (sog. „Qualifizierte Einrichtung“) gehalten, über die erhobenen Verbandsklagen, ihren Verfahrensstand und die Ergebnisse der Verbandsklagen auf seiner Internetseite zu unterrichten.

Lidl Regionalgesellschaft

Paderborn, Dessauerstraße 2

Betroffene Verbrauchendenkreise...

Verbrauchende, die am bzw. um den 30.01.2019 im Lidl-Markt in der Dessauerstraße 2 in Paderborn eingekauft haben

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