Unser Anspruch ist es, ein Augenmerk auf Bereiche zu haben, die sonst zu wenig Aufmerksamkeit erhalten. Diese finden wir gemeinsam mit unseren rd. 6.000 Mitgliederinnen, Mitglieds- und Partnerverbänden und bearbeiten sie in zahlreichen Projekten.
Seit 2012 sind wir hierfür in die Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragen und führen als Träger der öffentlichen Belange Marktkontrollen mit Schwerpunkt im Einzelhandel durch und unterhalten seit 2015 unter anderem die Marktwächterstelle Psychomarkt. Wir fühlen uns dabei in besonderer Weise dem Wissenschaftlichkeitsprinzip und der Evidenz verpflichtet.
Es freut uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren. Über unseren Alltag bloggen wir gelegentlich hier.
Der Deutsche Konsumentenbund wird Teil des Netzwerks EuroConsum. Im Rahmen dessen wird sich der Name des Verbandes in den nächsten Wochen zu EuroConsum e.V. ändern. Die Mitgliederversammlung hat die entsprechenden Änderungen bereits beschlossen. Die Änderungen stehen aktuell zur Eintragung an.
Die Gesundheit ist uns lieb und teuer. Der Gesundheitsmarkt ist in allen Industriestaaten der größte Einzelmarkt. Obwohl Teile des Marktes extrem reguliert sind, ist der umsatzmäßig größere, sog. “zweite Gesundheitsmarkt” in weiten Teilen gänzlich unreguliert. Für uns stellt der Gesundheitsmarkt einen Arbeitsschwerpunkt dar.
Der Psycho- und Lebenshilfemarkt ist riesig und ein Tummelplatz für oft halbseidene und zwielichtige Angebote, die auf besonders vulnerable Personen zielen.
Datenschutzverstöße bleiben für Unternehmen in der Regel folgenlos. Daran hat die DSGVO kaum etwas geändert. Das gilt selbst dann, wenn sie entdeckt werden.
Gemeinsam sind wir auf dem Weg, die Möglichkeiten und Grenzen des juristischen Datenschutzes zu erforschen.
Menschen leben mit Tieren und von Tieren. Im Projekt “Komplex Tier” beleuchten wir die Beziehung zwischen Mensch und Tier vor dem Hintergrund der Ethik und der Wissenschaft.
Zwischen Tierliebe und Tierkonsum: das Thema ist komplex.
Wie cis-männlich-hetero-normatisch ist unser Verbrauchendenleitbild eigentlich …? Und muss es so bleiben?
Unser Anspruch an Verbrauchendenschutz ist es, Sichtbarkeit zu erzeugen und Perspektiven von marginalisierten Gruppen umfassend einzubeziehen.
Im Laufe unserer Geschichte ist zwischen unserer Identität als Verband und unseren Projekten stets eine inspirierende Wechselwirkung entstanden.
Das Recht setzt sich aber nicht von allein durch, wie zahlreiche Wirtschaftsskandale der jüngeren Geschichte gezeigt haben.
Die Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts obliegt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom November 2020 im Wesentlichen nur noch den qualifizierten Verbänden. Sie beobachten den Markt und gehen gegen Missstände als Träger der öffentlichen Belange und Sachwalter der Kollektivinteressen ohne eigenes finanzielles Interesse vor.
In unserem Verband kümmert sich unsere Prozessabteilung in Kassel um Verfahrensführung in allen deutschen OLG-Bezirken und in anderen EU-Staaten. Unsere Verfahren führt und koordiniert unsere Prozessabteilung. Bei dem Kampf gegen Missstände und unlautere Praktiken kannst Du uns helfen.
Ständiges Klagen zieht Dinge an, die beklagenswert sind.
(Abreißkalender in einem Lebenshilfemarkt)
Mit Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2020/1828) werden weite Teile des Zugangs zu Ansprüchen für Verbrauchende und der Rechtsdurchsetzung vereinheitlicht. Artikel 20 Abs. 4 der Richtlinie gibt das Ziel einer Intensivierung der Zusammenarbeit der Qualifizierten Einrichtungen vor und in Artikel 23 ist zudem ein Monitoring verankert worden.
EuroConsum e.V. beteiligt sich daher am Projet de Référence et d’Organisation pour la Transparence et l’Égalité des Consommateurs dans les Procédures Judiciaires (»PROTECTEUR«), welches die avisierten Ziele unterstützen soll. Das Projekt hat konkret die Aufgabe, eine Darstellung, Erfassung und wertende Betrachtung der Verfahrensformen, -strukturen und -abläufe zu erstellen, die nach dem Recht der Mitgliedsstaaten für Verfahren nach der EU-Verbandsklagenrichtlinie vorgesehen wurden bzw. verfügbar sind.
Die Verfahren sollen mit Blick auf die Zugänglichkeit (»accès au droit«), den Ressourcenbedarf (»besoin de ressources«) und die Wirksamkeit (»efficacité«) zueinander vergleichbar gemacht werden.
Wir überarbeiten gerade unsere Verfahrensinformation. In Kürze findet ihr hier Infos zu unseren Klageverfahren.
Hinweis: Wir stellen die Veröffentlichungen auf Papier ein und nach und nach alle Veröffentlichungen online. Alte Veröffentlichungen werden nicht mehr nachgedruckt.
Wie weit wir damit sind, kannst Du auf der Seite Alle Veröffentlichungen sehen.
Gute wissenschaftliche Praxis und Evidenz versus Big Data und Künstliche Intelligenz – Partner oder Gegner? Unter den Schlagworten Big Data, Digitalisierung, personalisierte Medizin und Künstliche Intelligenz hat sich eine neue Welt entwickelt, die goldene Zeiten für unsere Gesundheitsversorgung verspricht, dafür aber die Eckpfeiler unseres wissenschaftlichen Denkens außer Kraft setzt. Das
Dafür gibt es mehrere Gründe:Die Homöopathie war zwar zu Hahnemanns Zeiten (er entwickelte sie ab 1796 bis zu seinem Tode 1843) ein Fortschritt, aber natürlich auch damals schon falsch. Die Methoden, die damals von den meisten Ärzten angewendet wurden, waren brachial und schwächten die Patienten – manchmal bis zum Tode.