Diskriminierungsverfahren gegen BREBAU GmbH

Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.

Verfahrensgegenstand

Unser Verband prüft Ansprüche unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Verstoß gegen Marktverhaltensregel, § 3a UWG iVm. § 19 AGG
  • Aggressive Geschäftspraktiken
  • Verstoß gegen die Generalklausel des UWG 1
  • Verstoß gegen Marktverhaltensregel, § 3a UWG iVm § 15 DSGVO u.A.1
  • Unzumutbare Belästigung 1

Geprüft werden neben Unterlassungsansprüchen auch Ansprüche auf Gewinnabschöpfung zum Bundeshaushalt und die Einleitung einer oder mehrerer Musterfeststellungsklage(n) namens der betroffenen Kreise.

Anlass der Verbandsklage

Medienbericht (Radio Bremen, Redaktion Buten un Binnen) Link: Geheime Dokumente der Brebau: Wohnungen in Bremen nur für Weiße? Der Beitrag ist auch im Internet abrufbar und gibt interne Dokumente wieder (siehe Screenshot).

Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise

Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, die…

  • sich in den vergangenen Jahren bei der BREBAU um eine Wohnung bemüht haben, aber keine Wohnung oder keine Wohnung in der gewünschten Lage erhalten haben.
  • eine Wohnung der BREBAU bewohnt haben oder bewohnen und bei denen im Datenverarbeitungssystem der BREBAU diskriminierende Notizen (z.B. KT, E40) hinterlegt waren.

Stand des Verfahrens

Das Verfahren befindet sich in Vorbereitung. 2 Gegen die BREBAU wurde eine Abmahnung ausgebracht.

21.05.2021 Die BREBAU und ihr Aufsichtsrat wurde angeschrieben und über die Eröffnung des Verfahrens und die im Raum stehenden und zu prüfenden rechtlichen Gesichtspunkte in Kenntnis gesetzt.

21.05.2021 Die Bremer Landesdatenschutzbauftragte wurde kontaktiert.

21.05.2021 Verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft wurden als weitere Vertretende der betroffenen Kreise kontaktiert.

22.05.2021 Die Geschäftsführung der BREBAU wurde freigestellt.

25.05.2021 Die BREBAU lässt sich auf unser Schreiben vom 21.05.2021 fruchtlos zur Sache ein und lässt die gesetzte Frist für eine gütliche Einigung verstreichen.

01.06.2021 Unser Verband bringt eine Unterlassungsaufforderung an die BREBAU aus. Darin wird das Unternehmen aufgefordert, Diskriminierung am Wohnungsmarkt und illegale Datenspeicherung künftig bei Meidung einer Strafe von mindestens 10.000 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zu unterlassen.

02.06.2021 Die Staatsanwaltschaft Bremen durchsucht nach Angaben des Weser Kuriers die BREBAU.

18.01.2023 Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bremen

18.01.2023 Die BREBAU unterwirft sich nach einer mehrstündigen Gerichtsverhandlung umfassend (Unterwerfung im Wortlaut [PDF]). Es ist der BREBAU bei Strafe verboten, künftig zu diskriminieren. Das Verbot umfasst konkret:

[BREBAU] unterlässt es, …

1.1
über Mieter*innen der Beklagten und/oder Personen, die bei der Beklagten um den Abschluss eines Wohnraummietvertrages nachsuchen (Mietinteressent*innen), Daten zu erheben und/oder zu speichern und/oder zu verarbeiten, die auf die Religionszugehörigkeit und/oder die ethnische Zugehörigkeit bzw. Herkunft (einschließlich der sogenannten „Rasse“) und/oder das Geschlecht Rückschlüsse zulassen,
wenn dies geschieht wie durch Verwendung

1.1.1
des Datums (= personenbezogenes Merkmal) „E40“ für nicht-weiß gelesene Personen (schwarze Menschen und/oder „People of Colour“ einschließlich Menschen aus Bulgarien und Rumänien und einschließlich Zugehöriger der ethnischen Gruppen „Sinti“ und „Roma“)
und/oder

1.1.2
des Datums (= personenbezogenes Merkmal) „KT11“ für Menschen, die ein Kopftuch (Hijab) tragen
und/oder

1.2
eine geschäftliche Praktik zu etablieren und/oder aufrechtzuhalten und/oder ihre Etablierung oder Aufrechterhaltung zu dulden, derzufolge, sofern sich zwei Personen als Wohnungsinteressent*innen vorstellen und beide als zum selben Geschlecht gehören, gelesen wurden, diese zu fragen sind, ob sie die Wohnung als Wohngemeinschaft oder als Paar suchen
und/oder

1.3
eine geschäftliche Praktik zu etablieren und/oder aufrechtzuhalten und/oder ihre Etablierung oder Aufrechterhaltung zu dulden, derzufolge Merkmale, wie aus Ziffer 1.1 (namentlich: „E 40“ und „KT“) vor einer Beauskunftung an betroffene Personen verborgen werden, so dass der (falsche) Eindruck entsteht, sie seien nicht vorhanden,
wenn dies geschieht wie durch folgende Anweisung:

„Wichtige Information zum Notizfeld: sollte ein Kunde nach den Daten fragen, ist es möglich, den Bildschirm zu zeigen,

bevor dies passiert, muss das gesamte Notizfeld ausgewählt werden (siehe Bild): strg + c gleichzeitig drücken, nun alles entfernen,

nachdem die Person das Notizfeld gesehen hat, bitte strg + z drücken, danach erscheinen die Notizen wieder“
und/oder

1.4
die frühere Anschrift von Personen, die bei der Beklagten und/oder einer dritten Person, deren sich die Beklagte zum Absatz von Wohnraum auf dem entsprechenden Markt bedient, um den Abschluss eines Mietvertrages mit der Beklagten über Wohnraum nachsuchen (Mietinteressent*innen) daraufhin zu prüfen, ob sich an dieser Adresse eine Einrichtung befindet, die Hilfe bzw. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung anbietet und/oder eine Therapieeinrichtung befindet,
wenn dies geschieht wie in der Datei „schlechte Adressen“
[Anm. An dieser Stelle ist ein Bild der Liste „Schlechte Adressen“ eingefügt]
und/oder

1.5
Personen, die bei der Beklagten und/oder einer dritten Person, deren sich die Beklagte zum Absatz von Wohnraum auf dem entsprechenden Markt bedient, um den Abschluss eines Mietvertrages mit der Beklagten über Wohnraum nachsuchen (Mietinteressent*innen), aufgrund ihrer Herkunft und/oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit und/oder der sogenannten „Rasse“ in strukturierter Form zu erfassen,
wenn dies geschieht wie in einer schriftlichen Anweisung der Beklagten unter der Überschrift „Was muss abgefragt werden“ durch die Anweisung „Kopftuch, wenn vorhanden – Abkürzung KT“ und/oder „E40 (schwarz)“
und/oder

1.6
im Rahmen der Vermarktung von Wohnraum „Zielgruppen“ zu definieren und dabei eine Zielgruppe so zu definieren, dass nicht-weiß gelesene Menschen ausgeschlossen werden,
wenn dies geschieht, wie im Vermerk „Zielgruppendefinition“, datiert auf den 30.9.2019, durch die Definition „kE40 – keine People of Colour“ (dazu gehören auch Sinti und Roma, Bulgaren und Rumänen).
und/oder
wenn dies geschieht, indem Wohnungsangebote mit dem Zusatz „nicht für Schwarze“ versehen werden.

[Anm.: das Landgericht hat hierzu beschlossen:]
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtungen aus der Ziffer 1. des Vergleichs vom 18.1.2023 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft angedroht.

Wir brauchen Euch für die Titelüberwachung

Das musst Du wissen:

  • Es gibt keine staatliche Stelle, die überwacht, dass die BREBAU sich an diese Verpflichtungen hält. Vielmehr kann nur unser Verband aus diesem Titel gegen die BREBAU vorgehen.
  • Für die Überwachung sind wir auf Eure Hilfe angewiesen. Wenn Ihr von Diskriminierungen durch die BREBAU erfahrt, meldet Euch bei uns. Ihr könnt Euch auch bei einem Verband melden, der eure Interessen vertritt, der dann uns informieren kann. Wir werden Euren Fall prüfen und eine Bestrafung der BREBAU beantragen, soweit möglich.
  • Wenn Du bei einem oder für einen Verband arbeitest, der die Interessen von von Diskriminierung betroffenen Personen vertritt, lass uns gern in Austausch kommen.

Dieses Verfahren wird teilweise durch Crowdfunding ermöglicht…

Vom Ausgang dieses Verfahrens hat unser Verband keinerlei finanziellen Vorteil. Wir führen dieses Verfahren zudem auf eigenes Risiko. Die Zahlung der BREBAU deckt nur einen Teil der tatsächlich angefallenen Kosten. Mit Deiner Spende unterstützt Du dieses Verfahren:

Spendenkonto: DE79 5205 0353 0011 8088 51 (Kasseler Sparkasse)
Verwendungszweck: BREBAU


  1. Aktualisiert/bearbeitet am: 01.06.2021. ↩︎
  2. Aktualisiert/bearbeitet am: 02.06.2021. ↩︎
  3. Aktualisiert/bearbeitet am: 21.05.2023.

Bild: Radio Bremen, Buten un Binnen: Verspermann, Bruneé

EuroConsum e.V.

Unsere Arbeit braucht Dich…

Du denkst, dass Du bei diesem Unternehmen einen ähnlichen Verstoß gefunden hast? Das interessiert uns! Du kannst uns einen Folgeverstoß bei BREBAU melden. Wir prüfen Deine Meldung und kümmern uns ggf. um die Durchsetzung der Strafe gegen das Unternehmen. Ordnungsgelder fließen der Staatskasse zu.

Hinweis: Nach Art. 13 EU-Verbandsklagenrichtlinie ist jeder klagefähige Verbraucherverband (sog. „Qualifizierte Einrichtung“) gehalten, über die erhobenen Verbandsklagen, ihren Verfahrensstand und die Ergebnisse der Verbandsklagen auf seiner Internetseite zu unterrichten.

BREBAU

Schlachte 12-14, 28195 Bremen

Betroffene Verbrauchendenkreise...

Personen, die bestimmte Diskriminierungsmerkmale aufweisen (und, die mit solchen Personen emotional und stetig verbunden sind) und bei der BREBAU (Bremen) nach einer Wohnung zu privaten Zwecken nachgesucht haben.

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