Bönen und Dortmund: OLG Hamm verurteilt Lidl wegen Preisauszeichnungsverstößen

Verfahrensgegenstand

Gegenstand der Verbandsklage: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, konkret:

  • Fehlen von Preisangaben (Grundpreis)
  • Preisangabe Rabattierte Ware
  • Kein Rechtsmissbrauch durch Nennen von LIDL auf der Internetseite
  • Fassung der Klageanträge
  • Verwendung des Wortlautes der EU-Richtlinie (statt der nationalen VO) unschädlich
  • zur novellierten Fertigpackungsverordnung (“figürliche Süßwaren”)
  • Wiederholungsgefahr ist nicht filialbezogen
  • Keine Pflicht eines Verbraucherschutzverbandes sich bei Verstößen an das Marktpersonal zu wenden

Anmerkung: LIDL hat nach unseren Abmahnungen die Auspreisung von rabattierter Ware bundesweit geändert: die “30%-Billiger-Aufkleber” enthalten nun ein Feld für den Grundpreis nach Rabattierung.

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Du denkst, dass Du bei diesem Unternehmen einen ähnlichen Verstoß gefunden hast? Das interessiert uns! Du kannst uns einen Folgeverstoß bei Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG melden. Wir prüfen Deine Meldung und kümmern uns ggf. um die Durchsetzung der Strafe gegen das Unternehmen. Ordnungsgelder fließen der Staatskasse zu.

Hinweis: Nach Art. 13 EU-Verbandsklagenrichtlinie ist jeder klagefähige Verbraucherverband (sog. „Qualifizierte Einrichtung“) gehalten, über die erhobenen Verbandsklagen, ihren Verfahrensstand und die Ergebnisse der Verbandsklagen auf seiner Internetseite zu unterrichten.

Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG

Weetfelder Straße 38, 59199 Bönen

Betroffene Verbrauchendenkreise...

Verbrauchende, die am bzw. um den 30.01.2019 in den Filialen Am Bahnhof 5, 59199 Bönen bzw. Münsterstr. 51, 44145 Dortmund eingekauft haben.

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