Gesetzlicher Ankündigungsfrist: Verfahren gegen Stromnetze Berlin GmbH wegen Zählertausch

Im Nachgang zu einer Verbrauchendenbeschwerde haben wir ein Verfahren gegen die Stromnetze Berlin GmbH eröffnet. In einem Schreiben vom 20.11.2023, welches uns vor liegt, hatte das Unternehmen einen Zähleraustausch für den 27.11.2023 angekündigt.

Wir beanstanden, dass diese Frist zu kurz war. Das deutsche Recht sieht eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vor.

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Du denkst, dass Du bei diesem Unternehmen einen ähnlichen Verstoß gefunden hast? Das interessiert uns! Du kannst uns einen Folgeverstoß bei Stromnetz Berlin GmbH melden. Wir prüfen Deine Meldung und kümmern uns ggf. um die Durchsetzung der Strafe gegen das Unternehmen. Ordnungsgelder fließen der Staatskasse zu.

Hinweis: Nach Art. 13 EU-Verbandsklagenrichtlinie ist jeder klagefähige Verbraucherverband (sog. „Qualifizierte Einrichtung“) gehalten, über die erhobenen Verbandsklagen, ihren Verfahrensstand und die Ergebnisse der Verbandsklagen auf seiner Internetseite zu unterrichten.

Stromnetz Berlin GmbH

Eichenstraße 3a, 12435 Berlin

Betroffene Verbrauchendenkreise...

Personen, die im November 2023 eine (schriftliche) Ankündigung des Zähleraustauschs erhalten haben und bei denen die Ankündigungsfrist zu kurz war

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