Jedes Gesetz braucht eine, die es durchsetzt

Verfahren

Die Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts obliegt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom November 2020 im Wesentlichen nur noch den qualifizierten Verbänden. Sie beobachten den Markt und gehen gegen Missstände als Träger der öffentlichen Belange und Sachwalter der Kollektivinteressen ohne eigenes finanzielles Interesse vor. In unserem Verband kümmert sich unsere Prozessabteilung in Kassel um Verfahrensführung.

Das Recht setzt sich aber nicht von allein durch, wie zahlreiche Wirtschaftsskandale der jüngeren Geschichte gezeigt haben. Bei dem Kampf gegen Missstände und unlautere Praktiken können Verbrauchende helfen