Als Verbände des EuroConsum-Netzwerks agieren wir in der Öffentlichkeit und formuliert Forderungen an Politik und Wirtschaft. Wir übernehmen damit Verantwortung in unserer und für unsere Gesellschaft. Dabei ecken wir an, vor allem bei bestimmten Unternehmen und den Vertretern von Wirtschaftsinteressenverbände, die die Interessen ihrer Mitglieder (Partikularinteressen) vertreten. Das sehen wir sportlich und sind darauf auch ein wenig stolz. Es wäre schließlich auch bedenklich, wenn wir ausgerechnet von dort gelobt würden.

  • Die Europäische Einigung ist ein Garant für Frieden und Sicherheit in Europa, aber geht auch einher mit einer Entgrenzung der Macht Trans- und internationaler Unternehmen. 
  • Die Realitäten der Europäischen Union und des Binnenmarktes müssen erkannt und anerkannt werden, damit die Rechte der Verbrauchenden in diesem Kontext wirksam geschützt werden können. 
  • Wir verstehen unsere Arbeit als in der Tradition des Feminismus wurzelnd. Unsere Arbeit ist pro-lgbtiq und anti-rassistisch. 
  • Wir setzen uns für eine evidenz-basierte Politik ein.

 

Der Öffentlichkeit, in deren Arena wir uns im Streit um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher begeben, schulden wir Transparenz. Werden wir von Unternehmen bezahlt? Verfolgen wir in Wahrheit eine versteckte Agenda? Stecken in Wirklichkeit gar Industrieinteressen hinter unserer Arbeit? Diese Fragen sind legitim und wir beantworten sie gern:

In den Mitgliedsstaaten

Corentin Béchade (CC:BY-SA)

EuroConsum, Belgien

EuroConsum AISBL ist eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht iVoG/internationale Vereniging zonder winstoogmerk, association international sans but lucratif, AISBL nach belgischem Recht mit Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt. Erwerbszwecke sind ihr bereits nach ihrer Satzung untersagt. Die Satzung können Sie nach Veröffentlichung im belgischen Staatsanzeiger einsehen (Satzung: EuroConsumAISBL.pdf, folgt).

Sitz und zugleich Repräsentanz am Sitz der Kommission ist:

EuroConsum
Rnd. Point Schuman 6
Brussels, 1040
Belgium

eu@euroconsum.eu

Über das Vermögen der Vereinigung wurde nicht das Insolvenzverfahren eröffnet und die Vereinigung wurde nicht für insolvent erklärt.

EuroConsum, D-A-LU

EuroConsum e.V. (bis 2023: Deutscher Konsumentenbund e.V.) ist ein eingetragener Verein nach deutschem Recht, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt (Deutschland), VR 84031. Von ihm aus wird die Arbeit in den sog. “D-A-LU”-Staaten (Deutschland, Österreich) organisiert.

Der Verband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke nach der Deutschen Abgabenordnung und ist seit 2012 in die Liste Qualifizierter Einrichtungen des Deutschen Bundesamts für Justiz eingetragen. Die Satzung können Sie einsehen (EuroConsumEV.pdf, folgt).

Sitz ist:

EuroConsum e.V.
Arheilger Weg 11
64380 Roßdorf
Deutschland
de@euroconsum.eu

Über das Vereinsvermögen wurde nicht das Insolvenzverfahren eröffnet und der Verein wurde nicht für insolvent erklärt.

MichalPL (CC:BY-SA)

EuroConsum, Polska

EuroConsum, Polska, befindet sich derzeit in Gründung. Die Erlangung der Rechtspersönlichkeit wird für Ende 2023 oder Anfang 2024 angestrebt.

 

EuroConsum, Polska, jest obecnie w trakcie zakładania. Poszukujemy lokali. Chętnie podzielimy się przestrzenią z organizacją pozarządową, której bliskie są nasze cele. Jeśli mają Państwo przestrzeń, którą chcielibyście się podzielić, prosimy o przesłanie nam krótkiego e-maila!

Der “Service Juridique”

Für die Verbände des EuroConsum-Netzwerks, EuroConsum AISBL (Belgien) und EuroConsum e.V. (Deutschland), unterhält die deutsche Sektion des Netzwerkes EuroConsum e.V. eine Prozessabteilung für den gesamten EU-Raum, die die Verfahren führt bzw. koordiniert. Der “Service Juridique” ist unter folgender Anschrift postalisch erreichbar:

EuroConsum e.V.
Karthäuserstraße 7-9
34117 Kassel
Deutschland

legal@euroconsum.eu

Die Mitarbeitenden der Prozessabteilung sprechen mehrere Sprachen der Europäischen Union, darunter Deutsch, Englisch, Niederländisch, Polnisch, Slowakisch und Tschechisch. 

Allerdings steht nicht für jeden Fall notwendigerweise immer auch eine Person bereit, die eine konkrete Sprache verhandlungssicher beherrscht. Der jeweilige Mitgliedsverband führt ein Verfahren in einer der Amtssprachen der EU Sprache; in der Regel ist dies diejenige Sprache, in der sich das Unternehmen an Verbrauchende richtet (oder hätte richten müssen). Eine Einlassung zu einem Verfahren und insbesondere eine etwaige Unterlassungsverpflichtungserklärung wird daher in derjenigen Sprache erwartet, in der der Verband sich an das Unternehmen richtet. Die Verfahrenssprache ist in den Schreiben vermerkt. 

Die Grundsätze unserer Arbeit

Unabhängigkeit

Die EuroConsum-Verbände, insbesondere EuroConsum AISBL, Belgien, und EuroConsum e.V., Deutschland, stehen (Verbrauchende ausgenommen) nicht unter dem Einfluss von Personen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung einer Verbandsklage haben. Um eine Beeinflussung durch Personen (insbesondere Unternehmer) auszuschließen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung einer Verbandsklage haben, sowie um Interessenkonflikte zwischen dem EuroConsum-Verbänden, ihren Finanziern und den Verbraucherinteressen, zu verhindern, gilt bei den Verbänden folgendes:

  • Kein Mitglied eines Leitungsorgans eines Verbandes arbeitet als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder für eine Rechtsanwaltskanzlei, die vom Verband mandatiert wird.
  • Zwischen Mitgliedern eines Leitungsorgans und einer Person, die vom Verband mit der Führung von Verfahren beauftragt wird (einschließlich solcher Personen, die für eine beauftragte Kanzlei arbeiten) besteht keine persönliche oder familiäre Nähebeziehung.
  • Verfahren im Kollektivinteresse werden grundsätzlich aus eigenen Mitteln geführt. In seltenen Fällen gibt es eine Drittfinanzierung. Über die Finanzquelle geben die Verbände sowohl im Verfahren vor Behörden bzw. Gerichten als auch im Rahmen der obligatorischen Veröffentlichungen für die Verfahrensführung Auskunft.
  • Wird ein Abhilfeverfahren (Art. 9 EU-Verbandsklagenrichtlinie) aus Mitteln Dritter finanziert, prüft der Verband in einem gesonderten und dokumentierten Verfahren, ob der Finanzierer (oder eine weitere Person, von der der Finanzierer abhängig ist) im Wettbewerb zur anspruchsgegnerischen Partei steht. Verbleiben nach Abschluss dieses Verfahren Zweifel, wird der Verband die Finanzierung ablehnen.
  • Jede Form von Kick-Back-Zahlungen sind untersagt.
 
Ferner hat sich das Netzwerk folgende, weitere Regeln für die seine Arbeit gegeben: 
  • Die Verbände bemühen uns um eine gewaltfreie Kommunikation und eine hierarchiearme Struktur innerhalb unseres Netzwerks. 
  • Mitglieder von Leitungsorganen streben eine konsensuale Führung der Geschäfte mit denjenigen Personen an, die die Arbeit leisten (Mitarbeitenden) und zu deren Schutz sie geleistet wird (Stakeholder). 
  • Wir respektieren ein moralisch begründetes Veto.
 
 
 

Vergütungsgrundsätze

Was verdient man eigentlich bei einem EuroConsum-Verband? Die Frage ist legitim: die Vergütung orientiert sich an der Vergütung im öffentlichen Dienst. Dabei gilt:

Bis 2023: Die Vergütung der mitarbeitenden Personen in unserem Verband erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD; in der Regel ohne Zulagen) in der Fassung für das Land Hessen (TV-L Hessen), basierend auf einer 39 Std.-Woche.

Ab 2023: Die Vergütung der mitarbeitenden Personen in den Verbänden erfolgt in Anlehnung an die Vergütung von “Vertragsbediensteten der Europäischen Kommission” in den Funktionsgruppen III und IV (in der Regel ohne Zulagen).

Daneben gilt:

  • Ehrenamtlich tätigen Menschen werden Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und die Auslagen (insbesondere Reisekosten, siehe gleich) erstattet. Gelegentlich erhalten sie (insbesondere bei langjähriger und regelmäßiger Mitarbeit) eine Aufwandsentschädigung im Rahmen (soweit einschlägig werden die Vorgaben des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts der Mitgliedsstaaten, in Deutschland namentlich § 3 Nr. 26 EStG, beachtet).

  • Reisekosten werden analog zum Reisekostengesetz des Landes Hessen entsprechend den Reisekosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes des Landes Hessen erstattet. Bei Bahnfahrten gilt die Regelung der Hessischen Reisekostengesetzes.

  • Wer in unserem Auftrag regelmäßig reist, kann eine BahnCard der Deutschen Bahn AG (oder eines anderen Verkehrsträgers im Bahnverkehr) erhalten, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist.

  • Es gibt keine Dienstwagen; statt dessen gibt es Rahmenverträge mit zwei Car-Sharing-Anbietern.

  • Reisen zwischen Mitgliedsstaaten der EU sollen mit der Bahn erfolgen.

Finanzierung

Das Netzwerk erzielt Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen, darunter: Spenden, Mitgliedsbeiträge, Förderung, Projektförderung, Beteiligung, Aufwendungsersatz für Rechtsverfolgung, Vertragsstrafen und Kostenerstattung nach gewonnenen Gerichtsverfahren. Einnahmen aus Rechtsverfolgung werden zur Kostendeckung der Prozessabteilung verwendet; sie deckten die tatsächlichen Kosten aber nur in der Zeit von 2012 bis 2022 nur in 2 Jahren. Die Unterdeckung wird daher regelmäßig durch Zuschüsse aus freien Mitteln ausgeglichen.

Der größte Einzelposten sind regelmäßig die Einnahmen aus unserer Unternehmensbeteiligung, über die wir technische Lösungen, und Beratungsleistungen und Dienstleistungen für andere qualifizierte Einrichtungen und gesellschaftliche Gruppen bereitstellen.

Spenden, Großspenden und Unternehmensspenden

Wir veröffentlichen an dieser Stelle daher Unternehmensspenden (ab einem Betrag von 1,00 €) und Großspenden (auch von Privatleuten, ab einem Betrag von mehr als 10.000 €) in Anlehnung an die Grundsätzen, die für Parteispenden in Deutschland gelten würden, wenn wir dem Parteienfinanzierungsgesetz unterlägen.

Allerdings veröffentlichen wir Großspenden bereits ab einem Betrag von mehr als 10.000 €. Spenden von “verbundenen” Spendern (z.B. mehrere Unternehmen derselben Unternehmensgruppe oder konzernverbundenen Unternehmen) und Spenden von Angehörigen derselben Familien werden dabei zusammengerechnet und veröffentlicht, sofern sie insgesamt mehr als 10.000 € erreichen.

Genannt werden Geld- und Sachspenden. Bei Sachspenden wird versucht, einen Marktwert (fair value principle) zu ermitteln.

Nicht angezeigt wird dabei aber die “gespendete Arbeitszeit” unserer ehrenamtlich Mitarbeitenden. Letztere summiert sich regelmäßig auf mehr als 700.000 €. Für die Jahre 2015 bis 2017 wurde der Wert jeweils ermittelt (2015: 724.000 €, 2016: 792.000 €; 2017: 745.000 €).

 

2015

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   0 0,00  
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  

2016

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   0 0,00  
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  

2017

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   2 2.276,55 1
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  

2018

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   0 0,00  
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  

2019

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   0 0,00  
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  

2020

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   0 0,00  
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  

2021

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   0 0,00  
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  

2022

    Zahl EUR Anm.
Unternehmensspenden   0 0,00  
Großspendendende   0 0,00  
  davon von Wirtschaftsverbänden      
  davon von Unternehmen 0 0,00  
  davon von Einzelpersonen 0 0,00  
  Großspendendende (gesamt) 0 0,00  


    1. Sachspende: Microsoft Corp.; zwei Pakete mit vergünstigten Software-Lizenzen; in beiden Fällen wurde ein Eigenanteil von insgesamt 185,64 € inkl USt. gezahlt (Gesamtwert des Vorteils: 2.733,99 US$; Wert in EUR zum 29.12.2017). Empfänger war: Deutscher Konsumentenbund e.V. (heute: EuroConsum e.V.)↩︎