Preisschilder sehen Sie fast täglich. Sie sollen aufklären und Transparenz schaffen. Dabei wird um sie vor Gericht und in der Politik oft gestritten. In diesem Artikel verraten wir die Geheimnisse, die sich auf Preisschildern verstecken und enthüllen, wie Profis Preisschilder richtig lesen, um sich kein Schnäppchen entgehen zu lassen.

Viel Platz für viele Informationen?

Der Handel beklagt oft, die Preisschilder würden überfüllt. Dadurch würden Verbrauchende verunsichert und irritiert. Die Erzählung der Lobbygruppen ist dann regelmäßig, dass dem Handel keine weiteren Informationspflichten auferlegt werden sollten, weil dies den Verbrauchenden schade. Was ist dran an dieser Erzählung und wessen Schuld ist das eigentlich?

Betrachten wir ein typisches Preisschild, fällt zunächst tatsächlich auf, dass dort optisch einiges los ist: Preise, Grundpreise, Handelsname, Hersteller, Grammatur, Barcodes: es gibt reichlich zu gucken!

Oft wird dabei übrigens übersehen, dass in vielen Handelsunternehmen die Etiketten buchstäblich “von der Rolle” kommen. Das bedeutet, dass die Breite des Preisschildes völlig variabel ist. Übersichtlichkeit liegt also nicht nur im Auge des Betrachters, sondern wird oft auch durch ein “Zusammenquetschen” der Informationen auf kleinem Raum erzeugt.

Aber wieviel on dem Platz wird wirklich für Pflichtangaben genutzt? Wir haben verschiedene Preisetiketten kontrolliert und festgestellt, dass viele Angaben dort gar nicht rechtlich vorgeschrieben sind. Auch dienen Sie überhaupt nicht dem Verbrauchschutz. Er soll sie nicht einmal wirklich wahrnehmen.

Hellgrün: die Pflichtangaben dieses Preisschildes. Nur etwa 40 – 50% der Fläche eines Preisschildes dienen dazu Pflichtangaben zu präsentieren.

Im Bild oben haben wir die Informationen farblich hervorgehoben, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dabei haben wir zu Gunsten des betreffenden Unternehmens auch die Angabe “Bei -30%” als Pflichtangabe gewertet, obwohl man dies auch anders sehen könnte.

Das Ergebnis: nur die Grünen Bereiche werden genutzt, um Pflichtangaben zu machen. Das sind etwa 45 % der Fläche.

Typischerweise werden nur 45% des Etiketts für Pflichtangaben genutzt. Der Rest trägt Angaben, die entweder anpreisen sollen, nicht für die Kunden bestimmt oder schlich überflüssig sind.

Preisschilder lesen, wie die Profis…

Unser Verband kontrolliert bundesweit Preisauszeichnungen in Verbrauchendenmärkten und ahndet Verstöße gerichtlich. Unsere Kontrollteam kennen sich mit Preisschildern daher richtig gut aus und wissen genau, welche verborgenen Aussagen auf Preisschildern zu finden sind.

Wir zeigen Dir, welche Du nicht verpassen solltest und welche du ruhig überlesen kannst. schauen wir uns ein typisches Preisschild an und benennen wir die Infofelder mit Ziffern von 1 bis 9:

[1] Produktbezeichnung

Die Produktbezeichnung wird vor allem benötigt, um das Schild der Ware zuordnen zu können.

[2] Endpreis

Der Endpreis bzw. Gesamtpreis ist der Preis, der tatsächlich für die Ware zu zahlen ist. Ob ein Pfand eingerechnet werden darf (oder gar muss) ist Gegenstand mehrerer Verfahren und liegt aktuell dem EuGH zur Entscheidung vor.

[3] Grundpreis

Der Grundpreis hilft dabei verdeckte Preiserhöhungen zu entdecken. Unter de Preisangaben muss sie immer die deutlichste sein. Bei Ware in wässriger Lösung (nicht aber in öliger Lösung) ist der Grundpreis auf das Abtropfgewicht zu beziehen.

[4] Angabe „Einweg“ bzw. „Mehrweg“

Die Angabe „Einweg“ bzw. „Mehrweg“ weist darauf hin, dass zusätzlich ein Pfand zu entrichten ist. Bei Mehrweg handelt es sich um das ökologisch vorteilhaftere Modell. Die Größe der Schrift ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss der Größe des (End-)Preises entsprechen.

[5] Gebindeinhalt oder Handelsklasse

Der Gebindeinhalt ist auf dem Preisschild zu nennen. Er muss sich auf den tatsächlichen Inhalt beziehen und nicht – wie leider gelegentlich – das theoretische Fassungsvermögen der Umverpackung.

Bei manchen Produkten, insbesondere Obst und Gemüse ist zusätzlich vorgeschrieben, dass die Handelsklasse anzugeben ist (z.B. Kartoffeln, HK 2).

[6] Zusatzangabe (freiwillige Angabe)

Oft werden Zusatzangaben zur Anpreisung der Ware gemacht. Diese Angabe ist freiwillig und dient in der Regel der weiteren Anpreisung.

[7] Zeitangabe (freiwillig, richtet sich an die Mitarbeitenden)

Oft finden sich auf Etiketten Zeitangaben, etwa in Form der Kalenderwoche (hier: KW42) oder es wird ein Datum angegeben. Diese Angabe ist freiwillig und richtete sich an die Mitarbeitenden. Die Angabe signalisiert z.B. ob die Ware zu einer Prospektaktion gehört (hier: der Prospekt für die Kalenderwoche 42). Nicht selten findet sich auch eine Angabe in der Art KW1904. Dies deutet auf die 4. Kalenderwoche im Jahr 2019 hin.

An dieser Stelle steht mitunter auch ein Datum. Dies ist dann in der Regel das Datum der letzten Preisänderung.

[8] EAN (freiwillig, richtet sich an die Mitarbeitenden)

Bei vielen Märkten findet sich die auf dem Etikett (gelegentlich auch als Barcode). Anhand dieser Nummer kann zum einen geprüft werden, ob dieses Etikett auch wirklich zum entsprechenden Produkt gehört, weil dieselbe Nummer auf der Verpackung zu finden ist. Zum anderen wird sie aber für die Inventur genutzt. Dann können Mitarbeitende mit Handscannern die EAN maschinell erfassen und geben dann nur noch die Zahl der noch vorhandenen Artikel an.

[9] „Störer“ (freiwillige Angabe)

Die Störer sollen die Aufmerksamkeit der Verbrauchenden auf den konkreten Artikel lenken.