Bild: Britta Cornelsen / pixelio.de

Dafür gibt es mehrere Gründe.

Die Homöopathie war zwar zu Hahnemanns Zeiten (er entwickelte sie ab 1796 bis zu seinem Tode 1843) ein Fortschritt, aber natürlich auch damals schon falsch. Die Methoden, die damals von den meisten Ärzten angewendet wurden, waren brachial und schwächten die Patienten – manchmal bis zum Tode. Mit seiner „Arzneimitteltherapie“ vermied Hahnemann diese gefährlichen „Kuren“ und erzielte einfach dadurch, dass er den Patienten Gelegenheit gab, wieder von selbst gesund zu werden, eindrucksvolle „Erfolge“.



Nach dem Aufkommen der wissenschaftlichen Medizin Mitte des 19. Jahrhunderts verlor die Homöopathie zwangsläufig an Bedeutung, hatte ab den 1920er Jahren einen gewissen Aufschwung, der nach langen erfolglosen Untersuchungen ihrer Wirksamkeit (durch das Reichsgesundheitsamt von 1936 bis 1939) mit dem Beginn des 2. Weltkriegs wieder endete. Erstaunlicherweise erholte sie sich ab den 1970er Jahren mit einem ganz neuen Image. Sie wurde in diesen Jahren mit dem Bild einer „natürlichen, sanften und nebenwirkungsfreien Medizin“ versehen, es bildeten sich große und finanzkräftige Lobbyorganisationen, sie fand Fürsprecher in der organisierten Ärzteschaft und es gelang ihren Vertretern, im neuen Arzneimittelgesetz von 1978 für sich Ausnahmen zu erreichen, Ausnahmen ausgerechnet von den Kernregelungen des damals neuen Gesetzes: Dem Wirksamkeitsnachweis auf streng wissenschaftlicher Basis als Voraussetzung für die Arzneimitteleigenschaft und den Zugang zum Medizinmarkt. Ohne diese bis heute existierende Ausnahme hätten homöopathische Mittel schon 1978 keinen Arzneimittelstatus mehr gehabt, weil sie einen Wirkungsnachweis nach wissenschaftlichen Kriterien schuldig geblieben wären.

Der Patient sieht aber: Homöopathie wird von Ärzten praktiziert, die manchmal sogar eine offizielle „Zusatzbezeichnung Homöopathie“ führen. Homöopathie ist apothekenpflichtig. Der Gesetzgeber räumt der Homöopathie mit dem Verzicht auf wissenschaftlich fundierte Wirkungsnachweise massive Sonderrechte ein. Die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen haben die Homöopathie freiwillig in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Homöopathie ist „populär“ und „beliebt“, besonders mit ihrem irrführenden Image als „sanft, natürlich und nebenwirkungsfrei“, das durch die Homöopathie-Werbung ebenso weiterverbreitet und gepflegt wird wie durch zum Teil hanebüchene „Ratgeberliteratur“ und auch journalistische Beiträge in unterschiedlichsten Medien. Was soll denn der Verbraucher / Patient wahrnehmen?

Die Stimme der wissenschaftsbasierten Homöopathiekritik ist in den letzten Jahren zwar lauter und einflussreicher geworden, erreicht aber längst nicht jeden Uninformierten und noch weniger wohl den längst Überzeugten. Deshalb ist Aufklärung zur Homöopathie ein zentrales Anliegen des Verbraucherschutzes im Gesundheitswesen.


Deutscher Konsumentenbund

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