Für mehrere Produkte warb das Unternehmen aus Sindelfingen durch nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben.
Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.
Verfahrensgegenstand
Gegenstand der Verbandsklage waren Verstöße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für gesundheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln.
Die Firma Mangstl GmbH aus Bannenburg bei Rosenheim ist Betreiberin der Website suppenhandel.de (Stand 30. August 2021). Dort bewarb Sie eine Reihe von Lebensmittel mit unzulässigen, gesundheitsbezogenen Aussagen. Konkret ging es zum Beispiel um folgende Aussagen:
Das Produkt “Plantaris 5 kg Brat- und Frittierfett” wurde unter Anderem wie folgt beworben:
Plantaris besteht zu 82 % aus wertvollen, ausschließlich ungehärteten Pfanzenfetten und zu 18 % aus hochwertigem Butterschmalz. Mit dieser Produktrezeptur liegt Plantaris im Trend. Es ist besonders bekömmlich und verleiht sämtlichen Speisen den unvergleichlich guten Buttergeschmack. Das Fett ist ideal zum Braten, Schmoren, Dünsten und Frittieren.
Eine “Reform Suppe” wurde unter Anderem wie folgt beworben:
Wellness Reform Suppe, das ist der Klassiker tellofix für die besondere Ernährung. Suppengrün und edle Kräuter sowie Gewürze geben der Reformsuppe eine kräftige Note. Die Wellness Reformsuppe Ist besonders bekömmlich, als Schonkost verwendbar und eignet sich als Allwürzmittel.
Außerdem wurde das Fehlen von Pflichtinformationen nach der HCVO moniert.
Das Unternehmen hatte es vorgezogene, die Wiederholungsgefahr nicht durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auszuräumen.
Das Landgericht München I hat auf unseren Antrag sämtliche Monierungen untersagt. Es wurde eine Abschlusserklärung abgegeben.
Anlass der Verbandsklage
Mitbewerberkontrolle
Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise
Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, denen die streitgegenständliche Werbung am bzw. vor dem 08.06.2021 präsentiert wurde.