Verbraucherverbände führen als Treuhänder der Interessen der Verbrauchenden Gerichtsverfahren gegen Unternehmen. In diesen Gerichtsverfahren geht es
Das sind die rechtlichen Grundlagen
Bei Bestrafungsverfahren gilt es, eine Vielzahl von Regelungen zu beachten:
- EU-Unterlassungsklagenrichtlinie (bis 2023)
- EU-Verbandsklagenrichtlinie
- ZPO
- UKlaG
- UWG
- GVG
- BGB
Die wesentlichen Regelungen entstammen aber der ZPO.
§ 890 Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen
(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250 000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen.
(2) Der Verurteilung muss eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil nicht enthalten ist, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges erlassen wird.
(3) Auch kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Bestellung einer Sicherheit für den durch fernere Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden auf bestimmte Zeit verurteilt werden.
Diese Regelung stellt den zentralen Ausgangspunkt für die sog. Bestrafungsverfahren dar.
„Haft oder Haft“?
Die Formulierung ist kompliziert und nicht ohne weiteres zu verstehen.
An wem wird eine Haftstrafe vollzogen?
Eine Haftstrafe (Ordnungshaft oder Ersatzhaft) wird entweder unmittelbar an Unternehmensinhaber:innen vollzogen oder – bei juristischen Personen, wie der GmbH – an derjenigen Person, die zur Geschäftsführung berufen ist.
Dies gilt übrigens auch für fälle in denen der Titel älter ist, die Geschäftsführung aber erst sehr kurzfristig bestellt wurde.
Zur Glaubwürdigkeit eines Verbandes gehört es nach unserer Einschätzung, auch zu kontrollieren, ob sich ein Unternehmen an Unterlassungstitel hält