Es kommt sehr wohl auf die Größe an!
Eine breite Mitgliedschaftsbasis legitimiert unsere Arbeit gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen und gibt uns wertvolle Impulse für unsere Arbeit.
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Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet das Recht, sich für die Förderung der Wirtschaftsbedingungen in Vereinigungen einzusetzen. Die Wahrnehmung dieses Grundrechts darf nach unserer Ansicht nicht von der persönlichen Finanzkraft abhängen. Um dies zu gewährleisten kann jedes Mitglied den eigenen Mitgliedschaftsbeitrag selbst festgesetzt und es gibt keinen Mindestbeitrag.
