Fehlende Grundpreisangabe in einer Filiale der LIDL-Regionalgesellschaft in Paderborn

Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.
Verfahrensgegenstand
Gegenstand der Verbandsklage: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, konkret:
- Fehlen von Preisangaben (Grundpreis)
- Kein Rechtsmissbrauch nach Kontrolle kurz nach Ende einer Umstellungsfrist
- Kein Rechtsmissbrauch wegen paralleler Kontrollen mehrer Regionalgesellschaften
- Geltendmachung von Ansprüchen nach dem UKlaG oder dem UWG, verschiedene Streitgegenstände
Anmerkung: LIDL hat kritisiert, dass unser Verband auf einer früheren Version unserer Internetseite ein Meldeformular vorgehalten hat, über welches Verstöße unmittelbar an uns gemeldet werden konnten und bei dem als Unternehmen “LIDL” voreingestellt war. Hierdurch sag sich LIDL ungerechtfertigt behandelt. Hierzu ist aus unserer Sicht folgendes zu sagen: die Sortierung in der Liste ist damals nach Umsatz erfolgt und LIDL stand als erster Eintrag in dieser Liste, weil es in Deutschland den größten Umsatz (vor ALDI Nord bzw. ALDI Süd) erzielte. Das entsprechende Formular wurde schon vor geraumer Zeit offline genommen. Wir arbeiten an einer völlig neue Möglichkeit, wie uns Beschwerden gemeldet werden können.
Anlass der Verbandsklage
Kontrolle, nach Verbrauchendenbeschwerde
Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise
Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, die
in der Filiale
Paderborn, Dessauerstr. 2
der LIDL-Regionalgesellschaft
am bzw. um den 30.01.2019 eingekauft haben.
Beanstandung


Stand des Verfahrens
Das Verfahren ist rechtskräftig.
Wir können nicht alles, überall und jederzeit kontrollieren. Aus diesem Grund sind wir für Ihre und Eure Hilfe dankbar: Verstößt diese LIDL-Gesellschaft gegen dieses Urteil? Dann kontaktieren Sie/kontaktiert uns über prozessabteilung@konsumentenbund.de, damit wir gegen diese Regionalgesellschaft eine Strafe verhängen lassen können. Diese Strafe fließt an die öffentlichen Kassen.
Urteile
- Urteil Landgerichts Dortmund vom 27.08.2021, 25 O 307/19
- Urteil Oberlandesgericht Hamm vom 18.11.2021, I-4 U 42/20