OLG Düsseldorf gibt unserem Verband Recht
Verfahrensgegenstand
Gegenstand der Verbandsklage waren Verstöße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Regeln zur Preisauszeichnung. Anlässlich einer Kontrolle im Realmarkt Südring Center in Paderborn im Herbst 2018 hat unser Verband den Supermarktbetreiber wegen insgesamt 31 Preisauszeichnungen auf Unterlassen in Anspruch genommen. Weit überwiegend zu Recht gab das OLG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung von 31.08.2021 zu erkennen und teilte mit, dass es weite Teile der landgerichtlichen Entscheidung bestätigen wird, gegen die sich Real damit wohl vergeblich gewehrt hat.
Außerdem gab es unserer Anschlussberufung teilweise Recht. Unser Verband hat argumentiert, dass für Spitzpaprika nach der Verkehrserwartung ein Grundpreis anzugeben ist.
Keinen Erfolg hat unsere Anschlussberufung in einem anderen Aspekt, der die Auslegung einer Ausnahmeregelung für verderbliche Ware betraf. Hier gab das OLG zu verstehen, dass es für einzelne, wenige Produkte wohl davon ausgehen wird, dass hier wegen des bevorstehenden Verderbs keine Grundpreisangabe mehr erforderlich sein dürfte.
Real muss die Verfahrenskosten für beide Instanzen tragen.
Anlass der Verbandsklage
Eigene Kontrolle
Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise
Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, denen die streitgegenständliche Ausweisung am bzw. vor dem 02.10.2018 präsentiert wurde.
Gerichtsentscheidung
Folgt.
Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.