Nachdem die vinatis Sàrl eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat, haben beide Seiten den Streit für erledigt erklärt.

Screenshot (Hervorhebung: Deutscher Konsumentenbund)

Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.

Verfahrensgegenstand

Gegenstand der Verbandsklage waren Verstöße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Regeln für Angaben zu gesundheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln (HCVO).

Auf der deutschsprachigen Internetseite des französischen Handelsunternehmens vinatis (Frankreich) wurden mehrere Weine unter Verwendung gesundheitsbezogener Angaben beworben. Unter Anderem wurde der Wein “Perle Noire 2017 – Chateau Baudare” wie folgt angepriesen:

Ganz wunderbar und eine Überraschung dieser Wein. Ehrlich gesagt hat er für meinen Geschmack eine deutlich herbe Note – aber gerade das macht den Wein so interessant… denn er ist überaus bekömmlich.

Nachdem das Unternehmen zunächst keine Erklärung abgegeben hat, wurde Unterlassungsklage eingereicht. Das Unternehmen gab dann eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, die die Wiederholungsgefahr vollständig ausräumte. Danach war der Rechtsstreit für Erledig zu erklären.

Anlass der Verbandsklage

Kontrolle

Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise

Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, denen die streitgegenständliche Werbung am bzw. vor dem 08.04.2021 präsentiert wurde.

Gerichtsentscheidung

Die Beklagte trägt die Kosten.


Deutscher Konsumentenbund
An der Seite der Evidenz, auf der Seite der Verbrauchenden: der Deutsche Konsumentenbund e.V. ist ein anerkannt gemeinnütziger Verbraucherschutzverband.

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