Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.
Verfahrensgegenstand
Gegenstand der Verbandsklage: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, konkret:
- Angabe von “Spannen” bei Grundpreisen, anstelle des konkreten Grundpreises
- Fehlen von Preisangaben (Grundpreis)
- Preisangabe unleserlich/nicht erkennbar
Anlass der Verbandsklage
Kontrolle, nach Verbrauchendenbeschwerde
Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise
Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, die
in der Filiale
Darmstädter Str. 76, 65428 Rüsselsheim am Main
der LIDL-Regionalgesellschaft
am bzw. um den 13.03.2019 eingekauft haben.