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Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.

Verfahrensgegenstand

Gegenstand der Verbandsklage: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, konkret:

Anlass der Verbandsklage

Kontrolle, nach Verbrauchendenbeschwerde

Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise

Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, die

in der Filiale
Darmstädter Str. 76, 65428 Rüsselsheim am Main
der LIDL-Regionalgesellschaft

am bzw. um den 13.03.2019 eingekauft haben.

Auswahl der Beanstandungen

Grundpreisangabe als “Staffel”
Grundpreisangabe fehlt komplett
Grundpreisangabe fehlt komplett
Bei der Variante “Gel” fehlt die Grundpreisangabe

Stand des Verfahrens

Anhängig bei Gericht.


Deutscher Konsumentenbund
An der Seite der Evidenz, auf der Seite der Verbrauchenden: der Deutsche Konsumentenbund e.V. ist ein anerkannt gemeinnütziger Verbraucherschutzverband.