{"id":3941,"date":"2023-06-25T06:27:01","date_gmt":"2023-06-25T04:27:01","guid":{"rendered":"https:\/\/euroconsum.eu\/?post_type=klage&#038;p=3941"},"modified":"2023-06-25T07:57:36","modified_gmt":"2023-06-25T05:57:36","slug":"eu-verbandsklagenrichtlinie-euroconsum-startet-beschwerdeverfahren-gegen-deutschland-bei-der-eu-kommission","status":"publish","type":"klage","link":"https:\/\/euroconsum.eu\/fr\/klagen\/eu-verbandsklagenrichtlinie-euroconsum-startet-beschwerdeverfahren-gegen-deutschland-bei-der-eu-kommission\/","title":{"rendered":"EU-Verbandsklagenrichtlinie: EuroConsum startet Beschwerdeverfahren gegen Deutschland bei der EU-Kommission"},"content":{"rendered":"\n<p>Die&nbsp;EU-Verbandsklagenrichtlinie st\u00e4rkt die Rechte der Verbrauchenden in der EU und vereinheitlicht deren Durchsetzung. Die Richtlinie aus dem November 2020 erleichtert unter anderem Schadenersatzklagen und regelt Unterlassungsverfahren neu. Bis zum 25. Dezember des vergangenen Jahres h\u00e4tte Deutschland die Richtlinie umsetzen m\u00fcssen. <\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;Seit letzten Sonntag m\u00fcssen die Gerichte der Mitgliedsstaaten die neuen Regeln anwenden, aber es gibt bisher kein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie.&#8220; moniert Iwona Szczeblewski die Regelungen. Der Verband, habe \u00fcber sein B\u00fcro in Br\u00fcssel am Montag der EU-Kommission eine schriftliche Beschwerde zugeleitet. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Richtlinie, die eine politische Antwort auf den Dieselgate-Skandal sei, werde in Deutschland rechtswidrig verz\u00f6gert. Dies sei nicht verwunderlich: &#8222;Eigentlich h\u00e4tte es uns ja \u00fcberrascht, wenn sie rechtzeitig und gar in ausreichender Weise umgesetzt worden w\u00e4re&#8220; witzelt Szczeblewski. Jetzt seit die Lage aber noch schlimmer als bef\u00fcrchtet.\u00a0Fast habe man sich bei EuroConsum gew\u00fcnscht, man h\u00e4tte die Richtlinie wenigstens entsprechend des letzten Entwurfs mit den dort &#8222;enthaltenen groben Fehlern&#8220; umgesetzt worden, denn nun sei in Folge der Nicht-Umsetzung das Recht &#8222;in weiten Teilen dysfunktional&#8220; geworden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Weitreichende Konsequenzen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Verbandsklagen<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Richtlinie sieht eigentlich vor, dass sich Verb\u00e4nde f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Klagen registrieren lassen k\u00f6nnen. Die Kriterien daf\u00fcr sind in der ganzen EU dieselben. &#8222;Leider hat Deutschland aber nicht einmal eine Zust\u00e4ndigkeitsregel f\u00fcr die Eintragung, wir wissen also gar nicht, wohin wir den Eintragungsantrag schicken sollen&#8220;, beklagte Szczeblewski.<\/p>\n\n\n\n<p>Die fr\u00fchere Rechtsgrundlage, die sog. Unterlassungsklagen-Richtlinie (Richtlinie 2009\/22\/EG) ist in der Nacht vom 24. auf den 25.06.2023 au\u00dfer Kraft getreten. Aktuell sehen man bei EuroConsum auch nicht, wie Verb\u00e4nde aus anderen EU-Mitgliedsstaat noch vor deutschen Gerichten klagen k\u00f6nnen. &#8222;Die Kolleginnen, zum Beispiel aus S\u00fcdtirol, werden ihre Verfahren jetzt schlimmstenfalls verlieren&#8220;, bef\u00fcrchtet Szczeblewski. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Unsicherheit betrifft auch EuroConsum selbst. Der Verband ist zwar qualifizierte Einrichtung nach deutschem Recht, f\u00fchrt Verfahren aber in vielen EU-Staaten. &#8222;Wir haben in der vergangenen Woche zum Beispiel zwei Klagen, in denen es um unzul\u00e4ssige Gesundheitswerbung bei Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln durch Unternehmen aus Belgien und den Niederlanden geht, vorsorglich vor deutschen Gerichten anh\u00e4ngig gemacht, weil uns die Unsicherheiten f\u00fcr eine Klage in Belgien bzw. den Niederlanden im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie zu gro\u00df waren. &#8222;R\u00fcckblickend war das eine richtige Entscheidung, denn aktuell sind wir in Belgien und den Niederlanden nicht mehr klagebefugt.&#8220; betont die Vorst\u00e4ndin von EuroConsum mit Blick darauf, dass Deutschland die Eintragung f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Klagen nicht erm\u00f6glicht hat. Die fr\u00fchere Grundlage f\u00fcr die Klagebefugnis in grenz\u00fcberschreitenden Verfahren in einem anderen EU-Staat sei aber mit dem Ablauf des 24.06.2023 entfallen sei.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">EuroConsum besteht auf die Anwendung der Richtlinie\u00a0und k\u00fcndigt Musterverfahren an<\/h3>\n\n\n\n<p>&#8222;Mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH werden wir uns gegen\u00fcber Gerichten ab sofort so verhalten, als sei die Richtlinie rechtzeitig umgesetzt worden; das betrifft zum Beispiel die neuen Vortragsobliegenheiten zu den betroffenen Kreisen&#8220;, stellt Szczeblewski in Aussicht und erg\u00e4nzt: &#8222;Aktuell pr\u00fcfen wir noch, ob wir zumindest in Einzelf\u00e4llen auch Anspr\u00fcche gegen Dritte aus der Richtlinie ableiten werden; wir wissen dass das hochumstritten ist, aber wir halten es f\u00fcr gut begr\u00fcndbar, einen Anspruch aus dem Prinzip der wirksamen Rechtswahrnehmung nach Art. 47 herzuleiten.&#8220; Die Frage, ob es zu einem Musterverfahren kommt, beantwortete sie mit &#8222;das ist \u00fcberwiegend wahrscheinlich&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH hat bereits in mehreren Verfahren klar gestellt, dass Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist im Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und B\u00fcrger unmittelbar anwendbar sind, wenn sie hinreichend bestimmt und eindeutig sind. Auch ist anerkannt, dass aus der versp\u00e4teten und unzureichenden Umsetzung Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Mitgliedsstaat entstehen k\u00f6nnen. Ob es daneben auch eine &#8222;Horizontale Drittwirkung&#8220;, also eine Anwendung im Verh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrgern gibt, sei &#8222;extrem umstritten&#8220;. Man sei nun &#8222;in Gestaden, f\u00fcr die es noch keine Karten&#8220; gebe. Man werde nun sehen, wie diese L\u00e4ndereien liegen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verband stellt auch Abmahnungen grunds\u00e4tzlich in Frage<\/h3>\n\n\n\n<p>Auch das umstrittene Instrument der Abmahnung sieht der Verband kritisch und gibt an, dass im zur\u00fcckliegenden Jahr in nur noch knapp \u00fcber 50% der deutschen F\u00e4lle des Verbands eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben worden sei. Im ersten Halbjahr des aktuellen Jahres sei die Zahl der Rechtsstreite, die durch eine Unterlassungsverpflichtungserkl\u00e4rung beigelegt wurden, auf &#8222;deutlich unter 50%&#8220; gesunken. &#8222;Dass eine Abmahnung den Rechtsstreit vermeidet, ist unwahrscheinlicher als umgekehrt&#8220;, gibt Nat\u00e1lia Or\u00e1vikov\u00e1 zu bedenken, die den Juristischen Dienst des Verbandes koordiniert. <\/p>\n\n\n\n<p>Verantwortlich daf\u00fcr sei, so\u00a0Or\u00e1vikov\u00e1, wohl vor allem eine Beratungspraxis in der Anwaltschaft, die behauptet, dass ein Unterlassungsvertrag nachteiliger sei, als ein Urteil. &#8222;Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die deutsche Bundesregierung die Abmahnung als einen angeblich schnellen und g\u00fcnstigen Weg aus dem Streit verstanden wissen will, aber offensichtlich will eine deutliche Mehrheit der Unternehmen diesen Weg einfach nicht gehen.&#8220; Es stelle sich daher die Frage, so\u00a0Or\u00e1vikov\u00e1, wer hier gesch\u00fctzt werden solle.<\/p>\n\n\n\n<p>In der EU gebe es schon lange Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Abmahnung. Man h\u00f6re in diesem Zusammenhang gelegentlich sogar die Bezeichnung &#8222;Extravaganza&#8220;. Nur in Deutschland und \u00d6sterreich spielt die Abmahnung nach Or\u00e1vikov\u00e1s Einsch\u00e4tzung \u00fcberhaupt noch eine signifikante Rolle. Sie stellt in Aussicht, dass EuroConsum demn\u00e4chst Vorschl\u00e4ge machen werde, wie ein deutsches Recht ohne Abmahnung aussehen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erg\u00e4nzende Informationen:\u00a0<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Art. 197 Abs. 1 AEUV und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV regeln die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, effektiven Rechtsschutz zu gew\u00e4hren, wenn es um einen Bereich geht, der von Unionsrecht erfasst wird. Art. 47 der EU-Grundrechtecharta garantiert ein EU-Grundrecht auf wirksame Rechtsbehelfe.<\/li>\n\n\n\n<li>Die EU-Verbandsklagenrichtlinie schreibt eine Abmahnung (dort als Konsultation bezeichnet) nicht vor, sondern l\u00e4sst sie nur zu.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die&nbsp;EU-Verbandsklagenrichtlinie st\u00e4rkt die Rechte der Verbrauchenden in der EU und vereinheitlicht deren Durchsetzung. Die Richtlinie aus dem November 2020 erleichtert unter anderem Schadenersatzklagen und regelt Unterlassungsverfahren neu. Bis zum 25. 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